OutPlacement-NewPlacement-Karriere-Coaching

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Abfindung (Stand seit 1.1.2006)

Abfindungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
 
Abfindungen sind wie Schmerzmittel, sie verdecken das eigentliche Problem und geben eine trügerische Sicherheit. Einen neuen passenden Job kann man sich von der Abfindung nicht kaufen. Deshalb sollte man eine Abfindung als Überbrückungsgeld für die Zeit der beruflichen Neuorientierung verstehen. Um diese Zeit so kurz wie möglich zu halten, empfiehlt sich ein professionelles NewPlacement-Coaching zur Neuorientierung. Bei den Abfindungen, die als Entschädigung oder Schadenersatz für die vorzeitige Auflösung von Arbeits- oder Dienstverhältnissen gezahlt wurden, hat sich seit 1999 immer wieder etwas geändert.
 
Ab 1.1.2006 sind die Freibeträge für Abfindungen gestrichen worden.

Fünftelregelung
 
Für diesen steuerpflichtigen Teil gibt es die so genannte „Fünftelregelung", die auch nach dem 1.1.2006 bestehen bleibt und nach der die begünstigten Einkünfte rechnerisch auf fünf Jahre verteilt werden. Dabei wird die Einkommensteuer für das Einkommen ohne die Entschädigung mit der Steuer für das Einkommen zuzüglich der Entschädigung verglichen.
Der Differenzbetrag der Steuer wird verfünffacht und erhöht die Einkommensteuer in dem Jahr des Zuflusses.
 
Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar und ist ohne Gewähr

© NewPlacement 03.02.2012