Warum Aufhebungsvertrag und nicht Kündigung?
Der Aufhebungsvertrag
• bietet die Chance, das Arbeitsverhältnis im guten Einvernehmen zu lösen
• hat oft das Ziel, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden
• zwingt zum Ausgleich der beiderseitigen Interessen und damit zu einer fairen Trennung
Rechtliche Aspekte
Der Aufhebungsvertrag ist so abzufassen, dass keine Sperrfrist vom Arbeitsamt verhängt wird, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld gestellt wird. Auf jeden Fall sollte der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfristen einhalten, die zugunsten des Mitarbeiters gelten (sonst Sperrfrist).Die Abfindung sollte ausschließlich für den Verlust des Arbeitsplatzes bestimmt sein.
Das Steuerrecht ist natürlich bei der Gestaltung des Aufhebungsvertrages eine wesentliche Komponente. Ein gleichermaßen auf Interessenvertretung und auf eine faire, gütliche Trennung ausgerichteter Fachanwalt für Arbeitsrecht lohnt sich. Wir helfen gerne, den passenden Anwalt finden.
Bestandteile des Aufhebungsvertrages
Die formelle Aufhebung des Arbeitsvertrages mit Beendigungszeitpunkt, mögliche vorzeitige Freistellung, - Rückgabe der Arbeitsmittel, Unterlagen, Dienstwagen u.s.w..
Abfindung: 50 % bis 100 % eines Zwölftels des aktuellen Jahresgehaltes inkl. Prämien, Bonus u.s.w. pro Dienstjahr
Firmenrente, soweit Zusage besteht
Übernahme der Kosten des OutPlacement-Coaching
Einbeziehung eines möglichst bereits vorliegenden Zeugnisses (wahrheitsgemäß und berufsfördernd) als Auflage des Aufhebungsvertrages
Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar und ist ohne Gewähr


