OutPlacement-NewPlacement-Karriere-Coaching

NewPlacement AG

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Steuerliche Aspekte (Aktenzeichen XI R 22/00)

Der Bundesfinanzhof hat über die steuerliche Behandlung einer Outplacement-Beratung entschieden.
 
Damals war eine vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung bis zu einem Betrag von 12.271 EUR steuerfrei. In der der Entscheidung zugrunde liegenden Sache hatte das Unternehmen darüber hinaus eine Outplacement-Beratung gewährt. Es stellte sich die Frage, ob diese ergänzenden Entschädigungsleistungen aus sozialer Fürsorge steuerfrei sind. Der Bundesfinanzhof bejahte es, wenn der Betrag für die Outplacement-Maßnahme nicht bar ausgezahlt wird.

Wenn Sie also eine Abfindung über 20.000 EUR vereinbaren, so müssen Sie auf den Betrag Steuern zahlen.
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber ein NewPlacement-Coaching vereinbaren und Ihr Arbeitgeber uns bezahlt, so ist dieser Betrag steuerfrei.
Um möglichst schnell wieder eine adäquate Position bekleiden zu können, ist diese clevere Alternative alternativlos.
 
Kontaktieren Sie uns. Finden Sie schnell einen neuen Arbeitsplatz und sparen Sie Steuern

© NewPlacement 11.03.2010